Gemeinsam mit Ihnen zur sicheren Gastfreundschaft

Liebe Gäste,

wir freuen uns sehr, Sie hier bei uns im Golmerhaus begrüßen zu dürfen.

In den letzten 2 Jahren haben wir alle sehr viel annehmen und dazulernen müssen. Hohe Sicherheits- und Hygienestandards gehören schon immer zu unserem Qualitätsdenken. Die Gesundheit von Ihnen, unserem Mitarbeiterteam und unserer Familie stehen klar an erster Stelle, aus diesem Grund haben wir zusätzlich weitere Maßnahmen für ein gesundes und sicheres Miteinander geschaffen.

Wir nehmen daher an der Initiative ‚Sichere Gastfreundschaft‘ teil. Mit der Teilnahme an dieser Initiative bekennen wir uns zur Einhaltung von Sicherheits- und Hygiene-Maßnahmen.

 

Logo Sichere Gastfreundschaft

Sorglos buchen Montafon

eiters freuen wir uns, Sie darüber zu informieren, dass wir Ihnen das SORGLOS-BUCHEN-Paket anbieten können. D.h. Sie können Ihren Aufenthalt bei uns im Golmerhaus bis Ende Sommer 2022 kostenfrei stornieren, sofern

  • für Sie bzw. Mitreisende, die im selben Haushalt leben, für den Anreisetag des geplanten Aufenthaltes eine nachweisliche, behördliche Absonderungsanordnung vorliegt oder
  • die Grenze geschlossen ist* oder
  • der Betrieb aller Montafoner Bergbahnen und Skilifte auf Grund einer Corona-bedingten Verordnung zur Gänze eingestellt werden muss*.

* Diese Bestimmung gilt auch anteilig, wenn dies während des Aufenthaltes eintritt.

Die gesamte Region Montafon setzt seit Beginn der Covid-19 Pandemie viele Maßnahmen für einen sicheren Aufenthalt um. Das Montafon ermöglicht auch einen sorgenfreien Urlaub, nähere Informationen zu den Maßnahmen finden Sie hier.

Diese Massnahmen können wir nur mit Ihnen gemeinsam umsetzen

Laut österreichischer Bundesregierung sind in der Hotellerie (Beherbergungsbetrieb) und Gastronomie ab dem 15. Mai 2022 alle Regelung aufgehoben!

  • Die Einreise aus Virusvariantengebieten bleibt weiterhin nur aus Ausnahmegründen erlaubt und ist nur für geboosterte Reisende mit negativem PCR-Test (48 Stunden gültig) ohne Quarantäne möglich. (Aktuell sind keine Länder als solche eingestuft.)
  • Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr bleiben von der Nachweispflicht ausgenommen.
  • Das Tragen einer FFP2-Maske in geschlossenen Räumen ist nicht verpflichtend
  • Dennoch bitten wir Sie nach wie vor darum, Ihre Hände regelmäßig zu waschen und zu desinfizieren
  • Niesen oder Husten in die Armbeuge oder in ein Taschentuch
  • Machen Sie bitte weiterhin regelmäßig Gebrauch von den zur Verfügung stehenden Desinfektionsspendern

Vielen Dank!